Sience
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt und Wechsel des Vertragspartners

1.1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle ASP/Mietvarianten Angebote (nachstehend als Tarife bezeichnet) auf der Internetseite www.sience.de. Für Projekt Angebote gelten diese AGB nicht. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge (bzgl. der ASP/Mietvarianten Angebote), selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
Im Folgenden wird „Sience“ als Synonym für den Inhaber Robby Reinicke verwendet.

1.2

Sience ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Sience für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sience verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.3

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt Sience nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Sience in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4

Die Beantragung einer com / net / org / biz / info-Domainregistrierung und die Pflege der Domain durch Sience , erfolgt unter Einbeziehung der AGBs der Firma Cronon AG. Diese sind einsehbar unter a-g-b.de. Die Vergaberichtlinien der DENIC eG (Deutsche Domainvergabestelle) fuer de-Domainregistrierungen sind einsehbar unter www.denic.de. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Sience, die AGBs der Cronon AG bzw. im Falle von .de-Domains die Vergaberichtlinien der DENIC eG zwingend einzuhalten. Für at-Domainregistrierungen gelten die Vergaberichtlinien der NIC.AT, für ch-Domainregistrierungen gelten die der SWITCH und für alle anderen Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgebend.

1.5

Sience kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2 Vertragsgrundlagen

Sofern Sience ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Sience wirksam.

3 Leistungspflichten

3.1

Sience gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Sience liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Sience kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

3.2

Das Datentransfervolumen eines Tarifs wird für die jeweils auf der Website angegeben. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

3.3

Innerhalb eines bei Sience gebuchten Tarifes darf der Kunde nur eine eigene Domain oder eine Domain eines Unternehmens einstellen, an dem der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder dessen Geschäftsführung dem Kunden obliegt.

4 Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

4.1

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Sience im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Sience hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Sience übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

4.2

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Sience, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

4.3

Der Kunde ist verpflichtet, Sience einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Sience unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Sience über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Sience das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

5 Abnahme, Eigentumsvorbehalt

5.1

Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Sience mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

6 Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

6.1

Der Kunde erhält von Sience für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

6.2

Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen, die der Kunde von Sience erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Sience bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

6.3

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 6.1 und 6.2 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Sience unter Ausschluss der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von EUR 2.500,00.

7 Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung, Widerruf und Rücktritt

7.1

Sience ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Sience mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Sience, Robby Reinicke, Wilhelm-Gericke-Str. 28, D-13437 Berlin, (Fax: +49 30 436 57 921).
Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

7.2

Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Sience oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

7.3

Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und Sience das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen, unter der Berücksichtigung der jeweiligen Tarif-Mindestlaufzeit, mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Darüber hinaus gilt Ziffer 7.8 entsprechend.

7.4

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter Berücksichtigung der in Ziffer 7.3 geregelten Frist möglich.

7.5

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Sience insbesondere dann vor, wenn der Kunde
  • bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
  • bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
  • schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3.1, 6, 11.1, 11.2, 12.1 bzw. 12.4 geregelten Pflichten verstößt,
  • schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

7.6

Im Falle der von Sience ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Sience berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Sience überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

7.7

Für den Fall, dass Sience nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Sience berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

7.8

Sience ist berechtigt, die Domain nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der Domain.

7.9

Werden von Dritten gegenüber Sience Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 11.2 geltend gemacht, ist Sience berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.

7.10

Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Sience verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

7.11

Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

8 Preise und Zahlung

8.1

Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, alle, ihn zugeteilten, persönlichen Passwörter sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber Sience für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Sience von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

8.2

Sience ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Halbjahr zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sience verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt Sience die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Sience Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

8.3

Sience stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde ermächtigt Sience, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Sience EUR 9,60 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

8.4

Sience ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

8.5

Gegen Forderungen von Sience kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
AGB

9 Gewährleistung

9.1

Im Rahmen der Gewährleistung kann Sience Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von Sience über, soweit die entsprechenden Geräte vor deren Einbau im Eigentum von Sience standen.

9.2

Der Kunde hat den bereitgestellten Tarif unverzüglich nach deren Freigabe auf etwaige grobe Mängel, d.h. Verlust oder erhebliche Beeinträchtigung von Funktionen, bzw. Störungen, die die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems erheblich mindern, zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung des Tarifs hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus, in einem zumutbarem Umfang, aussagekräftig zu dokumentieren. Die Anzeigefrist beträgt für grobe Mängel, die bei der nach Art des Tarifs gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens zwei Wochen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des groben Mangels, gilt der bereitgestellte Tarif in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

9.3

Sonstige Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Systems nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt (d.h. Beeinträchtigung des Bedienkomfort oder einzelner Funktionen), können jederzeit nach ihrer Entdeckung angezeigt werden.

9.4

Bei der Beseitigung von Mängeln ist Sience berechtigt, im Rahmen des Zumutbaren, eine angemessene Zwischenlösung zur Verfügung zu stellen.

9.5

Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist Sience berechtigt Nacherfüllung zu leisten. Sience ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens zehn Werktage nach Zugang der Mängelanzeige bei Sience auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder den vereinbarten Preise zu mindern.

9.6

Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

9.7

Der Kunde hat Sience bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

9.8

Die Gewährleistung entfällt für Leistungen, die der Kunde selbst abändert und/oder abändern lässt. Hierunter fällt insbesondere die Leitung der Erstellung des Layouts der Internetpräsenz.

10 Haftung

10.1

Für Schäden haftet Sience nur dann, wenn Sience oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Pflichtverletzung (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Sience oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Pflichtverletzung (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Sience auf solche typische Schäden begrenzt, die für Sience zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

10.2

Die Haftung von Sience wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personen-/Körperschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

10.3

Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

11 Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

11.1

Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen (Impressum). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Sience von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

11.2

Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Sience unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro).

11.3

Sience ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 11.2 oder 12.5 unzulässig sind, ist Sience berechtigt, den Tarif zu sperren. Sience wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

12 Pflichten des Kunden

12.1

Der Kunde sichert zu, dass die Sience mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Sience jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Sience binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
  • Name und postalische Anschrift des Kunden,
  • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
  • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain.

12.2

Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Sience behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 80 Tage.

12.3

Der Kunde verpflichtet sich, von Sience zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber Sience bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Sience widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Sience nutzen, haftet der Kunde gegenüber Sience auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Ist die Datensicherung nicht Bestandteil des Tarif, bzw. eine Erweiterung des Tarifs, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Sience abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln, sofern die Datensicherung nicht Bestandteil des Tarif, bzw. eine Erweiterung des Tarifs ist. Der Kunde testet im übrigen gründlich das Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.

12.4

Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Sience berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

12.5

Jeder Tarif enthält ein definiertes Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Sience im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

13 Datenschutz

13.1

Sience erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

13.2

Sience weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

14 Schlussbestimmungen

14.1

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Berlin. Sience ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Sience auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

14.2

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
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